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Energie & Sanierung

Energieausweis

Illustration zum Fachbegriff Energieausweis

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.

Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und ordnet es einer Effizienzklasse von A+ bis H zu. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seine Ausstellung bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verbindlich vorschreibt. Willst du eine Immobilie anbieten oder besichtigen lassen, musst du den Ausweis vorlegen können. Er gilt jeweils zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum und muss danach neu erstellt werden. Verwechsle ihn nicht mit einer verbindlichen Sanierungsauflage: Er informiert, verpflichtet aber nicht zu Maßnahmen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die auf unterschiedlichen Berechnungen beruhen. Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf aus der Bausubstanz, der Dämmung und der Anlagentechnik des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Vorbewohner aus den zurückliegenden Jahren. Der Bedarfsausweis gilt als aussagekräftiger, ist aber in der Regel aufwendiger und teurer in der Erstellung. Welche Variante zulässig ist, hängt unter anderem vom Alter und der Größe des Gebäudes ab.

Effizienzklassen von A+ bis H

Der Ausweis ordnet das Gebäude auf einer Skala von A+ bis H ein, ähnlich dem Energielabel bei Haushaltsgeräten. A+ steht für einen sehr niedrigen Energieverbrauch, H für einen sehr hohen. Maßgeblich ist der Endenergie- oder Endenergiebedarfswert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Für dich als Kauf- oder Mietinteressent ist die Klasse ein schneller Anhaltspunkt für die zu erwartenden Heiz- und Nebenkosten. Ein Gebäude mit schlechter Einstufung deutet auf höheren Verbrauch und möglichen Sanierungsbedarf hin.

Pflichten bei Verkauf und Vermietung

Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bereits in Immobilienanzeigen sind zentrale Kennwerte wie die Energieeffizienzklasse und der Energieträger anzugeben. Nach Vertragsabschluss ist der Ausweis der Käuferin oder dem Mieter zu übergeben. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Ausgenommen sind bestimmte Fälle, etwa kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern oder Baudenkmäler.

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