vergleichdoch

Hausverwaltung

Sondereigentum

Illustration zum Fachbegriff Sondereigentum

Sondereigentum ist der Teil einer Wohnimmobilie, der einem einzelnen Eigentümer allein gehört - typischerweise die Wohnung selbst.

Sondereigentum bezeichnet den Gebäudeteil, über den du als Wohnungseigentümer allein verfügst und den du allein nutzt. Dazu zählen in der Regel die Räume deiner Wohnung samt bestimmter Bestandteile: die Innenräume, nicht-tragende Wände, der Bodenbelag und die Sanitärobjekte. Es steht dem Gemeinschaftseigentum gegenüber, das allen Eigentümern gemeinsam gehört (etwa Dach, Fassade oder Treppenhaus). Die genaue Abgrenzung, was zu deinem Sondereigentum gehört und was nicht, legt die Teilungserklärung fest. Diese Zuordnung entscheidet vor allem darüber, wer welche Teile instand halten und bezahlen muss.

Was konkret dazugehört

Zum Sondereigentum zählen die Räume deiner Wohnung und die Teile, die du ohne Nachteil für andere verändern kannst. Dazu gehören üblicherweise nicht-tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte wie Waschbecken oder Toilette sowie der Innenanstrich. Auch Einbauten innerhalb der Wohnung fallen meist darunter. Was im Einzelfall dazugehört, kann von Objekt zu Objekt abweichen - maßgeblich ist immer die konkrete Teilungserklärung, nicht eine allgemeine Faustregel.

Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum

Alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes nötig ist oder von allen genutzt wird, bleibt Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören tragende Wände, Decken, das Dach, die Fassade, das Treppenhaus und die Versorgungsleitungen bis zum Eintritt in deine Wohnung. Auch wenn ein Fenster zu deiner Wohnung gehört, zählt es in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, weil es Teil der Fassade ist. Diese Trennung ist nicht frei wählbar: Bestimmte Bauteile müssen laut Wohnungseigentumsgesetz gemeinschaftlich bleiben und lassen sich nicht zu Sondereigentum erklären.

Warum die Zuordnung wichtig ist

Die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum entscheidet darüber, wer Reparaturen zahlt. Für dein Sondereigentum trägst du die Kosten selbst - etwa wenn dein Bodenbelag erneuert werden muss. Für das Gemeinschaftseigentum kommt dagegen die Eigentümergemeinschaft auf, finanziert über das gemeinsame Hausgeld und die Instandhaltungsrücklage. Bei Streit oder Unklarheit lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan; im Zweifel hilft ein spezialisierter Immobilienverwalter oder eine rechtliche Beratung weiter.

Du suchst einen passenden Anbieter?Sondereigentum vergleichen

Verwandte Begriffe

Anbieter gesucht? Vergleich doch.

Geprüfte Anbieter neutral vergleichen, kostenlos und ohne bezahlte Platzierung.

Weitere Begriffe im Lexikon